Keine behördlichen Fristen mehr versäumen
Wollen Sie sicherstellen, dass Sie keine behördlichen Fristen versäumen? Dann teilen Sie uns ihre Ortsabwesenheit mit. Dadurch werden RSa- und RSb-Briefe, die während ihrer Abwesenheit für Sie einlangen, an den*die Absender*in mit dem Vermerk „ortsabwesend“ retourniert. In weiterer Folge sendet die Behörde das Schriftstück nach Ablauf ihrer Ortsabwesenheit erneut an Sie. Dadurch beginnt die Frist erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Wenn auch Sie eine Ortsabwesenheitserklärung melden wollen, können Sie diese für eine maximale Laufzeit von einem Jahr beantragen.
- Klicken Sie auf Abwesenheitsmitteilung online beantragen, und geben Sie uns den gewünschten Zeitraum bekannt
- Alternativ können Sie die Abwesenheitsmitteilung persönlich in einer Post-Geschäftsstelle beauftragen
- Oder kontaktieren Sie schriftlich per Brief das Post Kundenservice
Anschrift:
Österreichische Post AG
Post-Kundenservice
Bahnsteggasse 17-23
1210 Wien